Wissenswertes zum Jahr 2020

Neuerungen im Bereich Finanzen & Vorsorge in kompakter Form:

– Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von 4.537,50 € auf 4.687,50 € pro Monat

– Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 5.212,50 € monatlich (62.550,00 € jährlich)

– der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann mit durchschnittlich 1,1% angesetzt werden (bisher 0,9%)

– der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt von 351,66 € auf 367,97 € monatlich

– Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken um 0,1% auf 2,4% (befristet bis zum 31.Dezember 2022).

– Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen von 6.700,00 € auf 6.900,00 € (West) bzw. von 6.150,00 € auf 6450,00 € (Ost)

– Investitionen in die betriebliche Altersvorsorge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze von Sozialabgaben freigestellt (also maximal 268,00 € monatlich), und bis zu 8% steuerfrei (also maximal 552,00 € monatlich)

– Der Bezug von Betriebsrenten unterliegt der Krankenversicherungspflicht nur noch ab einem Freibetrag von 159,00 € monatlich (siehe separater Artikel zum Thema)

– Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu beruflichen Versorgungswerken und zur Rürup-Rente (Basisrentenvertrag) können ab 2020 bis zu einer Höhe von 25.046,00 € (50.092,00 € für Verheiratete) als Sonderausgaben in einer Höhe bis zu 90% von der Steuer abgesetzt werden (bis zum Jahr 2025 bis zu 100%), dies erfolgt im Zuge der Umstellung auf eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Rentenbeiträgen bis zum Jahr 2040 – ab dann unterliegen die Renteneinkünfte vollständig der Steuerpflicht.

– Die gesetzlichen Rentenbezüge werden ab 1.Juli 2020 um 3,15 % (West) bzw. 3,92% (Ost) angehoben

– Das jährliche steuerfreie Einkommen steigt von derzeit 9168,00 € auf 9.408 €

– Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 € auf 9,35 €

– Bahnverbindungen im Fernverkehr unterliegen ab 2020 dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%, was die Deutsche Bahn 1:1 an ihre Kunden weitergeben möchte.

– Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24,00 auf 28,00 € für 24 Stunden Abwesenheit, bzw. von 12,00 auf 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie An- und Abreisetagen.

– Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 € auf 22.000,00 €.

– Der Abgabensatz zur KSK bleibt das dritte Jahr in Folge unverändert bei 4,2%

(Alle Angaben ohne Gewähr)