Deutscher Bundestag stützt die Künstlersozialkasse

Haushaltsausschuss des Bundestages beschließt Entlastungszuschuss für 2023

Am 19. Mai 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusätzlichen Entlastungszuschuss von 60 Mio. Euro zur Beitragsstabilsierung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 2023 beschlossen. Damit wurde einer Forderung des Deutschen Kulturrats entsprochen, welcher im Grundsatz jedoch auch im Koalitionspapier der Bundesregierung vorgesehen war, und zuletzt insbesondere von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unterstützt worden war. Bereits in den letzten beiden Jahren war die KSK vom Bund gestützt worden, und der Koalitionsvertrag sieht eine weitere Stabilisierung bis 2025 vor.

Der Beschluss erfolgte vor dem Hintergrund des corona-bedingten Umsatzeinbruchs in der Kulturwirtschaft, von welchem überproportional selbstständige Bühnen-, Film- und TV-KünstlerInnen betroffen waren.
Sie hatten im Jahr 2020 einen Umsatzeinbruch von 85% zu verkraften, und damit nochmal mehr, als die ebenfalls hart getroffenen Theater- und Konzertveranstalter oder Filmverleiher. Und die Erholungs-Prognosen sind verhalten. Während das Jahr 2021 hochgerechnet immerhin eine Stabilisierung im Bereich der Darstellenden Künste erwarten lässt, ist für das Jahr 2022 nur in den optimistischsten Szenarien vom Erreichen von knapp 41% des Vor-Corona-Umsatzniveaus die Rede. Angesichts der hohen Inzidenzzahlen bis ins 2. Quartal 2022 hinein, sowie der Aussicht auf einen unsicheren Herbst, werden eher geringere Niveaus erwartet. Im Vergleich günstiger fallen die Prognosen für die Filmwirtschaft als Ganzes aus, für welche ein Umsatzniveau von mindestens 62% des Vor-Corona-Niveaus prognostiziert wird. In optimistischeren Szenarien bis zu 83%. Vergleichsweise wenig betroffen war hierbei der Bereich der Filmproduktion mit lediglich 15% Umsatzrückgang im Jahr 2020, verbunden mit gewissen positiven Nachholeffekten noch im Jahr 2021.

Einzelheiten zu diesen Zahlen sind dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021 der Deutschen Bundesregierung zu entnehmen (siehe PDF-Download am Ende dieses Beitrags).

Erhöhung des KSK-Abgabensatzes für 2023 auf bis zu 5% zu erwarten

In den letzten fünf Jahren war der KSK Abgabensatz für Unternehmen der Kulturbranche stabil bei 4,2% geblieben. Dies war wichtig, um die Abgabepflichtigen nicht zusätzlich zu belasten und in ungewissen Zeiten zumindest hier Planungssicherheit zu haben. Der nun beschlossene Entlastungszuschuss des Bundes wird eine Abgabenerhöhung nicht verhindern, jedoch moderat ausfallen lassen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, sagte hierzu: “Jetzt wird der Abgabensatz wohl auf bis 5 Prozent in 2023 ansteigen. In der aktuellen Situation, in der viele Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, viele Kultureinrichtungen und viele Kulturvereine sich noch in einer Konsolidierungsphase nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie befinden, ist es zentral, dass der Abgabensatz sich im Rahmen hält. Danke an die Abgeordneten im Haushaltsauschuss des Bundestages und an Hubertus Heil für dieses wichtige kulturpolitische Signal.”

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Seit Einführung des einheitlichen Abgabensatzes für die verschiedenen Bereiche der Kunst und Publizistik (Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst) war im Jahr 2005 der bisher höchste Abgabensatz mit 5,8% Höhe zu verzeichnen.

(Quellen: Deutscher Kulturrat; Künstlersozialkasse)