Mindestlohn 12 Euro per Gesetz geplant

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) legt Gesetzentwurf zur Erhöhrung des Mindestlohns vor. Wie sieht der Fahrplan aus?

Ein zentrales Versprechen der SPD im Bundestagswahlkampf wird nun eingelöst – die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro soll noch 2022 kommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Arbeitsminister Hubertus Heil nun in die sogenannte Ressortabstimmung zwischen den Ministerien gegeben, bevor er dem Deutschen Bundestag zum Beschluss vorgelegt wird.
Die geplante Erhöhung ist für Heil „eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor fleißigen Menschen in Deutschland.“ Betroffen von der Erhöhung werden rund 2,6 Mio Arbeitnehmer*innen sein, weshalb man sich als Effekt auch eine deutliche Entlastung der kommunalen Sozialhaushalte verspricht.

Die Erhöhung soll ab 1. Oktober 2022 wirksam werden, und dabei die durch die paritätische Mindestlohnkommission bereits geplanten Erhöhungsschritte für 2022 nicht berühren. Die nächste durch diese Kommission zu beschliessende Anpassung erfolgt dann jedoch erst wieder zum 1. Januar 2024.

Der gesamte Fahrplan ergibt sich somit wie folgt:

  • 01. Januar 2022: Mindestlohn steigt von 9,50 Euro auf 9,82 Euro (von Mindestlohnkommission geplant und derzeit gültig)
  • 01. Juli 2022: Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro (von Mindestlohnkommission bereits geplant)
  • 01. Oktober 2022: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro (neu geplante Gesetzesänderung)
  • 01. Januar 2024: Nächster Folgetermin für eine Anpassung durch die Mindestlohnkommission

Allgemeine Informationen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) finden sich auf einer Info-Seite des Bundesarbeitsministeriums.