TARIFVERTRAG TV FFS

Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende

Der TV FFS vom 30.April 2021 erfasst die unabhängigen, außerhalb der öffentlich-rechtlichen Strukturen liegenden Produktionsunternehmen der Filmherstellung in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde von den Tarifpartnern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – Ver.di, dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler BFFS, und der Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen e.V. abgeschlossen.
Er umfasst den Manteltarifvertrag von 2021 – gültig seit 01.September 2021-, den bis Ende 2021 gültigen Gagentarifvertrag von 2018, sowie den Tarifvertrag für Kleindarsteller von 2018. Die Verhandlungen zum neu abzuschließenden Gagentarifvertrag wurden in November 2021 abgeschlossen, mit einer Laufzeit vom
01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 (siehe Gagentabelle).

 

Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm

Dieser Tarifvertrag vom 13.Mai 2013 regelt die Beteiligungsansprüche der Gruppe von Filmurhebern, ausübenden Künstlern sowie (seit 2019) 6 Filmtonberufen bei Kinofilmen in Ergänzung des Mantel- und Gagentarifvertrags, und gilt für Filmproduktionen, die ab März 2014 produziert wurden. Er wird durch einen Verteilungstarifvertrag flankiert.

 

Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler

Dieser Tarifvertrag zwischen den oben genannten Tarifpartnern vom 30.April 2021 ergänzt den Manteltarifvertrag des TV FFS für die schauspielerische Tätigkeit in Abgrenzung zur Tätigkeit der Kleindarstellung und ist gültig ab 01.August 2021.

 

Kurzarbeitstarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen

Dieser am 24.März 2020 geschlossene und bis zum 31.Dezember 2020 befristete und inzwischen ausgelaufene Tarifvertrag diente der Abwendung von massenhaften Kündigungen durch Produktionsunternehmen und von wirtschaftlichen Härten für auf Produktionsdauer Beschäftigte in Folge von Drehunterbrechungen oder -Abbrüchen im Kontext der Covid-19-Pandemie.